Neuerungen und Informationen zur
Spendenabsetzbarkeit NEU ab 2017:


Wichtigste Informationen

Mit dem Jahreswechsel haben sich in Österreich die Abläufe zur steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden geändert. Bisher haben wir Ihnen anfangs des Folgejahres jeweils auf Wunsch eine Spendenbestätigung zugeschickt, die Sie beim Finanzamt einreichen mussten. Dieses System mit einer Bestätigung für Ihre Spenden des Vorjahres wird in diesem Jahr zum letzten Mal so erfolgen.

 

 

Was sich ändert:

Für die nunmehr vorgeschriebene automatische Abwicklung müssen wir Sie nun ab sofort um Ihren exakten Namen (wie im Meldezettel) sowie Ihr Geburtsdatum bitten, und zwar bis Ende 2017 für Spenden im laufenden Jahr.

 

Wir übermitteln dann bis Februar 2018 die Daten verschlüsselt an das Finanzamt.

Ab März 2018 können Sie die absetzbare Spendensumme in Ihrem Steuerbescheid oder bei FinanzOnline einsehen.

 

ÜBERMITTLUNG DER BENÖTIGTEN DATEN:


> Kontakt mit SCHRITTE IN ÄTHIOPIEN

 

   (Übermitteln Sie uns Ihren exakten Namen und ihr Geburtsdatum, damit wir

    Ihre Spende automatisch an das Finanzamt übermitteln können!)

 


Was gleich bleibt:

 

Alle Spenden an spendenbegünstigte gemeinnützige Organisationen wie SCHRITTE IN ÄTHIOPIEN sind absetzbar.

 

Im Jahr 2016 getätigte Spenden müssen Sie noch selbst dem Finanzamt melden. Dafür erhalten Sie von uns auf Ihre Anfrage hin eine Spendenbestätigung.

 

Häufig gestellte Fragen

 

Muss ich meine Daten den Spendenorganisationen bekannt geben?

Keine Spenderin und kein Spender muss Namen und Geburtsdatum bekannt geben. Wer das nicht tut, kann allerdings seine Spenden auch nicht steuerlich geltend machen.

 

Sind meine Daten sicher? Wie kann ich mich vor Datenmissbrauch schützen?

Name, Geburtsdatum und Spendenhöhe werden von den Spendenorganisationen in verschlüsselter Form übermittelt. Die Daten dürfen auch nicht an Dritte weitergegeben werden. Damit ist der Datenschutz gesichert.

 

Ich spende seit langem. Haben Sie mein Geburtsdatum schon?

Wenn Sie sichergehen möchten, dass wir Ihr Geburtsdatum bereits vermerkt haben und damit ab 2018 Ihre Spendenabsetzbarkeit automatisch abwickeln, können Sie uns unter office@schritte-in-aethiopien.at bzw. telefonisch unter 0043 664 1038621 kontaktieren.

 

Worauf muss ich als Spenderin/Spender in Zukunft achten?

Wichtig ist dabei, dass Sie Ihren Namen so schreiben, wie er am Meldezettel angegeben ist. Nur so kann Ihre Spende eindeutig Ihnen zugeordnet werden.

 

Wie kann ich kontrollieren, welche Spendenhöhe ans Finanzamt gemeldet wurde?

Haben Sie einen FinanzOnline-Zugang im Internet? Dann können Sie dort ab März des Folgejahres (also für 2017: ab März 2018) die für Sie angegebene Spendensumme einsehen.  Haben Sie keinen FinanzOnline-Zugang, so können Sie Ihren steuerlich absetzbaren Spendenbetrag in Ihrem Steuerbescheid einsehen.

 

Was passiert, wenn ich gar nichts mache?

Nichts, denn keine Spenderin und kein Spender muss Namen und Geburtsdatum bekanntgeben. Wer das nicht tut, kann allerdings seine Spenden auch nicht steuerlich absetzen.

 

Wie viel erhalte ich durch die Spendenabsetzbarkeit von meiner Spende vom Finanzamt zurück?

Das kommt auf Ihre jeweilige Steuerklasse an. Die Bandbreite beträgt zwischen 25 und 55 Prozent. Ein Beispiel für den Durchschnittssteuersatz von 33%: Wenn Sie in Wirklichkeit nicht mehr als 100 Euro spenden möchten, können Sie wegen der Steuerabsetzbarkeit nun beispielsweise 150 Euro spenden, 50 Euro erhalten Sie von Ihrem Finanzamt zurück.

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